MPU / Abstinenznachweise



 

Urinkontrollen/Haaranalysen

 

Nachweise über ein Leben ohne Alkohol oder Drogen

 

Ich prüfe mit Ihnen zunächst, welcher Kontrollzeitraum in Ihrem speziellen Fall erfasst werden muss 

Ihre Abstinenz muss vor Ihrer MPU belegt werden.

 

Alkoholabstinenz:

Das aus dem getrunkenen Alkohol in der Leber gebildete Abbauprodukt Ethylglucuronid (EtG) wird hauptsächlich über den Urin ausgeschieden. Zu geringen Anteilen lagert sich EtG aber auch in die Haarstruktur ein. Eine entnommene Haarprobe kann dann auf EtG untersucht werden. Werte unterhalb von 5 pg/mg EtG im Haar sprechen für eine Alkoholabstinenz oder sehr seltene Aufnahme von Alkohol. Werte zwischen 5 und 30 pg/mg EtG im Haar werden bei Probanden mit moderatem Alkoholkonsum gefunden. Mit einer Haaranalye kann 3 Monate zurück in die Vergangenheit geblickt werden.

Sie weisen Ihre Alkoholabstinenz durch Urinscreenings oder Haaranalyse oder PETH nach! 

 

Drogenabstinenz:

Die Bedingungen für die chemisch-toxikologische Untersuchung (CTU) von Urin- oder Haarproben im Rahmen einer MPU sind in der 4. Auflage der Beurteilungskriterien eindeutig geregelt.

Sie weisen Ihre Abstinenz durch Urinscreenings oder durch eine Haaranalyse nach !  

 

Sollen die Abstinenznachweise für Alkohol oder Drogen anhand von Urinkontrollen erbracht werden, ist der Abschluss eines sogenannten Abstinenzvertrages zwingend erforderlich ! ! !

In diesem Vertrag werden die gewünschte Laufzeit (Vertragsbeginn und -ende), die Mindestanzahl an Urinkontrollen sowie weitere Rechte und Pflichten im Rahmen des Abstinenzkontrollprogrammes, wie z.B. Erreichbarkeit bei Einbestellung, Verhalten bei geplantem Urlaub oder im Krankheitsfall, etc. festgehalten ! ! ! 

 

Achtung:

+++nicht auf den Preis achten, sondern auf die Akkreditierung des Labors+++
Um den Abstinenzbeleg sicher in einem Gutachten verwerten zu können, müssen Sie bei den Laboranalysen forensische Bedingungen eingehalten, das heißt, die Probengewinnung (Haar, Urin) darf nur durch speziell qualifizierte Ärzte und deren Mitarbeiter durchgeführt werden und das Labor, welches die Analyse durchführt, muss nach DIN EN ISO/IEC 17025 für forensische Zwecke nach den Standards der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie (GTFCh) akkreditiert sein ! ! !
 

Hier erhalten Sie kostenlose telefonische Beratung:

0152 21 96 98 05

Ich rufe Sie gerne zurück oder schreiben Sie mir eine e-mail.