Antrag Führerscheinstelle

ABLAUF der Antragstellung

Wie erhalte ich meine Fahrerlaubnis zurück ?

 

Schritt 1:
Durch einer Antrag auf Wieder-/Neuerteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle. Die Kosten insgesamt hierfür liegen bei ca. 200 €. 

Die Führerscheinstelle prüft dann, ob alle Erteilungsvoraussetzungen vorliegen und ordnet schriftlich eine MPU an.

 

Schritt 2:
Dem Anschreiben liegt eine Einverständniserklärung bei, in der der Antragsteller die Benennung der Begutachtungsstelle vornimmt.

Der Betroffene selbst sucht die Begutachtungsstelle für Fahreignung aus. Die Führerscheinstelle macht hierbei keine Vorgaben, vorausgesetzt es handelt sich um eine akkreditierte Begutachtungsstelle. (Hier kann unter ca. 280 Stellen bundesweit ausgesucht werden).

 

Schritt 3:
Die sogenannte "Fahrerakte" wird dann von der Führerscheinstelle an die Begutachtungsstelle für Kraftfahreignung übersandt. Dabei wird die individuelle Eignungsfrage zur Klärung mittels Gutachten mit übermittelt.

(z.B. könnte eine mögliche Formulierung, eine konkrete Frage sein, die von der MPU-Begutachtungsstelle zu beantworten ist: 

„Ist zu erwarten, dass Herr/Frau . . . erneut unter dem Einfluss von Alkohol/ Drogen ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen wird?“

 

Schritt 4:
Nachdem die Führerscheinstelle die Akte samt Fragestellung an die Begutachtungsstelle geschickt hat, erhält der MPU-Betroffene von der benannten Begutachtungsstelle per Post einen Überweisungsträger mit den Begutachtungskosten.

 

Schritt 5:
Nach Überweisung und Zahlungseingang wird dann ein Termin zur Begutachtung vereinbart.

 

Schritt 6:
Am MPU-Untersuchungstag muss der MPU-Betroffene entscheiden, ob das Gutachten ihm selber oder der Führerscheinstelle zugeschickt werden soll.

Da man oft zu diesem Zeitpunkt noch nicht weiß, ob das Gutachten positiv sein wird, sollte es deshalb nur dem Betroffenen zugeschickt werden.

Je nach Ergebnis des Gutachtens entscheidet dann allein der MPU-Betroffene, wie er weiter verfahren möchte. 

Im Fall eines negativen MPU-Gutachtens sollte er entscheiden, dieses Gutachten der Behörde nicht vorzulegen. Denn bei Vorlage eines negativen Gutachtens bekommt die Fahrerlaubnisbehörde dadurch eine (neue) Tatsache für die Nichteignung des Probanden !