Auslands-Führerscheine

 

Lassen Sie sich nicht von dubiosen Angeboten im Internet abzocken !

 

MPU Anordnung umgehen und die Fahrerlaubnis im Ausland erwerben

Wem in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen wurde und bei dem von der Straßenverkehrsbehörde in medizinisch-psychologisches Gutachten angeordnet wurde, der darf auch nicht mit einer Fahrerlaubnis aus einem anderen Land in Deutschland als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen.

Die Person, die eine solche Auflage erhalten hat, erwirbt in einem anderen Land, ganz offiziell und legal eine Fahrerlaubnis. Das ist völlig in Ordnung, denn die Fahrerlaubnis kann eine deutsche Behörde nur für die öffentlichen Straßen in Deutschland versagen.

Dem Erwerb der Fahrerlaubnis in einem anderen Land steht nichts im Weg und die Person kann in dem jeweiligen Land mit der vorgeschriebenen Ausbildung beginnen und danach die Führerscheinprüfung absolvieren.

Nach erfolgreichem Abschluss erhält die Person einen Kartenführerschein auf dem die internationalen Informationen oftmals in Schlüsselzahlen angebenden sind. Jeder europäische Polizist und jede Führerscheinstelle in Europa kann diese Informationen lesen und verstehen.

Bis hierher ist alles OK.

ABER wenn dann die Person mit diesem Führerschein in Deutschland in eine Kontrolle kommt oder die Person einen Unfall verschuldet...…

Die deutsche Polizei erhält nach Abfrage der Personalien:

"Die Erlaubnis am öffentlichen Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeug teilzunehmen, wurde von der deutschen Behörde entzogen und der deutsche Führerschein wurde einbehalten.“

Die Person wird wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ verurteilt....... 

Daher ist es auf jeden Fall besser, sich schon beim ersten Entzug der Fahrerlaubnis einer MPU zu stellen und sich nicht von dubiosen Angeboten im Internet abzocken zu lassen !