Alkohol-/Drogenabhängigkeit/Abstinenznachweise

 

 

 

 

 

Die Dauer der Abstinenznachweise:

  • Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung muss der Nachweis der Drogenabstinenz nennenswert länger als 1 Jahr lang sein. Ich empfehle hier 1,5 Jahre. Dabei zählen die Nachsorgekontakte nicht !
  • Bei einer längeren Drogenabstinenz VOR einer Therapie müssen anschließend noch mindestens 6 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen werden ! Die Gesamtdauer der Drogenabstinenz muss in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr sein. Ich empfehle hier 1,5 Jahre. Die Abstinenzdauer darf NIE unter 1 Jahr sein !
  • Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Drogenabstinenz, dazu zählt auch die ambulante Therapie, nennenswert länger als 1 Jahr sein. Ich empfehle auch hier 1,5 Jahre. Davon müssen mindestens 1 Jahr seit Beginn der Therapie nachgewiesen werden !
  • Wenn keine Therapie durchgeführt wurde, muss der Nachweis der Drogenabstinz nennenswert länger als 1 Jahr lang sein. Ich empfehle auch hier 1,5 Jahre.