Alkohol-/Drogenabhängigkeit/Abstinenznachweise
Die Dauer der Abstinenznachweise:
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Nach Abschluss einer stationären oder ambulanten Entwöhnungsbehandlung muss der Nachweis der Drogenabstinenz nennenswert länger als 1 Jahr lang sein. Ich empfehle hier 1,5 Jahre. Dabei zählen die Nachsorgekontakte nicht !
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Bei einer längeren Drogenabstinenz VOR einer Therapie müssen anschließend noch mindestens 6 Monate Drogenabstinenz nachgewiesen werden ! Die Gesamtdauer der Drogenabstinenz muss in der Regel nennenswert länger als 1 Jahr sein. Ich empfehle hier 1,5 Jahre. Die Abstinenzdauer darf NIE unter 1 Jahr sein !
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Bei einer ambulanten Langzeitmaßnahme muss der Zeitraum der nachgewiesenen Drogenabstinenz, dazu zählt auch die ambulante Therapie, nennenswert länger als 1 Jahr sein. Ich empfehle auch hier 1,5 Jahre. Davon müssen mindestens 1 Jahr seit Beginn der Therapie nachgewiesen werden !
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Wenn keine Therapie durchgeführt wurde, muss der Nachweis der Drogenabstinz nennenswert länger als 1 Jahr lang sein. Ich empfehle auch hier 1,5 Jahre.